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Spitzenlastoptimierung zur Kosteneinsparung mit Lindner Elektronik

Spitzenlastmanagement-Systeme besitzen die technischen Möglichkeiten, effektiv Stromkosten zu reduzieren. Sie beeinflussen den vom Leistungspreis abhängigen Bestandteil der Stromrechnung.

Durch definiertes Ab- und Zuschalten elektrischer Geräte in einem vorgegebenen Messintervall (z.B. 15 Minuten) wird einerseits eine Überschreitung der vorgegebenen Leistung verhindert, anderseits aber der Leistungsspielraum optimal ausgeschöpft. Eine Optimierungsfunktion ermittelt in einem Trendberechnungsverfahren die jeweilige zu- bzw. abschaltbare Leistung.

Spitzenlastoptimierung zur Kosteneinsparung mit Lindner Elektronik

Für die optimale Verwendung in Ihrem Betrieb müssen drei wichtige Faktoren beachtet werden: 

  • Stromliefervertrag: insbesondere mit den Kosten für die Leistungskomponente
  • Lastgang: zur Analyse der Häufigkeit und Höhe auftretender Leistungsspitzen   
  • Verbraucheranalyse: zur Klärung von betrieblichen Möglichkeiten zur Leistungsreduzierung

Bei Übereinstimmung dieser Punkte rechnet sich ein Energieoptimierungssystem!

Vertragliche Bedeutung für Ihr Unternehmen

Stromlieferverträge im Industriekundenbereich enthalten neben einem Arbeits- und Verrechnungsentgelt eine Leistungspreiskomponente. Vorrangig führt der Einsatz eines Spitzenlastmanagements zur Senkung des vom Leistungspreis abhängigen Bestandteils der Stromrechnung. Darüber hinaus bedeutet eine Reduzierung der Spitzenleistung eine Erhöhung der vertragsrelevanten Benutzungsstunden. Je nach Ausprägung der Erhöhung kann bei zukünftigen Vertragsverhandlungen ein niedrigerer Arbeitspreis ausgehandelt werden.

Ferner reduziert eine verminderte Spitzenleistung Investitionskosten zur Verstärkung elektrischer Betriebsmittel sowohl intern, als auch beim Netzbetreiber, wenn es um die Nachzahlung von Baukostenzuschüssen geht. Erfahrungen zeigen letztlich, dass mit einem Spitzenlastmanagement auch eine Reduzierung des elektrischen Energieverbrauchs von 2 bis 5 % einhergeht.

Zusätzliche Kostenersparnis durch Nutzung des §19 NEV:

§ 19 NEV – Ziffer 2 Satz 1 → Ersparnis um 20 % des Netzentgeltes

  • Hochlastzeitfenster (HLZF) – atypische Leistungsinanspruchnahme
  • Reduzierung der Netzentgelte, mindestens jedoch 20 % des veröffentlichten Netznutzungsentgelts (NNE)
Zusätzliche Kostenersparnis durch Nutzung des §19 NEV:

Kostenersparnis durch Nutzung des § 19 NEV Ziffer 2, Satz 1:

§ 19 NEV – Ziffer 2, Satz 2 → Ersparnis des kompletten Netzentgeltes

  • NNE Befreiung
  • Bedingung Strombezug >10 GWh/a und Benutzungsstunden >7.000h/a

Lassen Sie sich jetzt persönlich und individuell von uns beraten! Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter der Nummer 02330 606646 oder schriftlich über unser Kontaktformular.

Zusätzliche Kostenersparnis durch Nutzung des §19 NEV:Ziffer 2

Beispiel

Energie- / Spitzenlastoptimierungssystems von Lindner Elektronik

Lastmanagement EM8000 Spitzenlastoptimierung EM2000 Last- und Lademanagement EM8000
02330 - 60 66 46
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