Bei Übereinstimmung dieser Punkte rechnet sich ein Energieoptimierungssystem!
Stromlieferverträge im Industriekundenbereich enthalten neben einem Arbeits- und Verrechnungsentgelt eine Leistungspreiskomponente. Vorrangig führt der Einsatz eines Spitzenlastmanagements zur Senkung des vom Leistungspreis abhängigen Bestandteils der Stromrechnung. Darüber hinaus bedeutet eine Reduzierung der Spitzenleistung eine Erhöhung der vertragsrelevanten Benutzungsstunden. Je nach Ausprägung der Erhöhung kann bei zukünftigen Vertragsverhandlungen ein niedrigerer Arbeitspreis ausgehandelt werden.
Ferner reduziert eine verminderte Spitzenleistung Investitionskosten zur Verstärkung elektrischer Betriebsmittel sowohl intern, als auch beim Netzbetreiber, wenn es um die Nachzahlung von Baukostenzuschüssen geht. Erfahrungen zeigen letztlich, dass mit einem Spitzenlastmanagement auch eine Reduzierung des elektrischen Energieverbrauchs von 2 bis 5 % einhergeht.
§ 19 NEV – Ziffer 2 Satz 1 → Ersparnis um 20 % des Netzentgeltes
§ 19 NEV – Ziffer 2, Satz 2 → Ersparnis des kompletten Netzentgeltes
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Energie- / Spitzenlastoptimierungssystems von Lindner Elektronik